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A

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Die Zugänglichkeit von Internetseiten wird als Accessibility oder barrierefreies Web bezeichnet. Webseiten sollen von allen User/innen gelesen und bedient werden können. Auf Hürden im Internet stoßen all jene Nutzer/innen, die vom so genannten Standard abweichen. Das sind Menschen, die im Sehen, Hören, in ihrer Bewegungsfreiheit, der Bedienung der Maus oder im intellektuellen Bereich beeinträchtigt sind. Betroffen sind also Menschen mit Behinderungen, aber auch Leute, die beispielsweise via WAP im Internet surfen oder einen Computer im Auto benützen. Schon bei der Gestaltung und Programmierung eines Web-Auftritts sollten diese User-Gruppen berücksichtigt werden. Für nichtsehende und sehbehinderte Menschen wird der Bildschirminhalt in Sprache oder Braille-Schrift wiedergegeben. Damit ist nur reine Text-Information erfassbar. So sind z.B. Beschreibungen von Bildern eine Möglichkeit, diese ersichtlich zu machen. Nur die Umsetzung von Normen, wie den -> WAI-Richt-linien, kann einen Zugang aller Nutzer/innen zum Internet gewährleisten. Vgl. -> Usability

Quelle: Firlinger, Beate: Buch der Begriffe. http://bidok.uibk.ac.at/library/firlinger-begriffe.html 

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Durch Arbeitsassistenz werden Menschen mit Behinderungen beraten und unterstützt, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu sichern, der ihren persönlichen Fähigkeiten, Interessen und Wünschen entspricht. Prinzipiell könnten alle Menschen, unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung, mit entsprechender Unterstützung am allgemeinen -> Arbeitsmarkt tätig sein. Im englischsprachigen Raum werden Arbeitsassistent/innen als Job-Placement-Worker bezeichnet. Das Angebot der Arbeitsassistent/innen richtet sich auch an die Arbeitgeberseite, etwa mit Informationen zu arbeitsrechtlichen Angelegenheiten oder barrierefreier Arbeitsplatzgestaltung. Umgesetzt wurde dieses individuelle Modell unterstützter Beschäftigung in Österreich erstmals 1992 in zwei Pilotprojekten für psychisch beeinträchtigte Menschen in Linz und in Wolkersdorf im Weinviertel. Die Erfolge verdeutlichen, dass sich dieses Service in der Praxis bewährt hat. Derzeit wird diese Dienstleistung, gefördert vom Bundessozialamt, nahezu flächendeckend im gesamten Bundesgebiet angeboten. Weitere Informationen dazu bietet die "Projektdatenbank" auf der Website des Bundessozialamtes: www.bmsg.basb.gv.at

Quelle: Firlinger, Beate: Buch der Begriffe. http://bidok.uibk.ac.at/library/firlinger-begriffe.html 

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Teilweise gleichbedeutend mit Arbeitsassistent/in wird der Begriff Arbeitsbegleiter/in (engl.: "Job Coach" oder "Job Trainer" oder "Job Coordinator") verwendet. Werden diese Bezeichnungen für zwei verschiedene Aufgabengebiete unterschieden, steht ArbeitsbegleiterIn für eine Person, die einen Menschen mit Behinderung in der ersten Phase nach Antreten der Stelle ins Unternehmen unterstützt. Die Aufgaben der Arbeitsbegleitung bestehen darin, die/den Arbeitsassistenznehmer/in in den Betrieb zu begleiten und mittels Training on the Job (Qualifikation am Arbeitsplatz) einzuarbeiten. Übernimmt diese Funktion eine andere Person als diejenige, die die Stelle vermittelt hat (wie in manchen Arbeitsassistenzprojekten), erfolgt eine Arbeitsteilung zwischen Arbeitsbegleiter/in und Arbeitsassistent/in. Werden beide Aufgabenfelder von ein und derselben Person betreut, sind die Begriffe gleichbedeutend (wobei Arbeitsassistenz der Oberbegriff ist).

Quelle: Firlinger, Beate: Buch der Begriffe. http://bidok.uibk.ac.at/library/firlinger-begriffe.html

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Den Gegenpol zu Sondereinrichtungen und -> geschützter Beschäftigung , die einen von der freien Wirtschaft isolierten "zweiten Arbeitsmarkt" darstellen, bildet der "erste" oder "allgemeine Arbeitsmarkt". Er zeichnet sich dadurch aus, dass er durch freien Wettbewerb bestimmt wird und auf ihm vorwiegend nichtbehinderte Menschen tätig sind. Da ein sehr hoher Anteil an Menschen mit Behinderungen keine Arbeit hat, stellt die berufliche Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt ein, auch von der EU gefördertes Ziel der österreichischen Bundesregierung dar. Seit 2001 wurden die Förderinstrumente zur beruflichen Integration für Menschen mit Behinderungen durch die so genannte -> Behindertenmilliarde wesentlich ausgeweitet (Beispiele: Übergang Schule - Beruf, Sensibilisierungsmaßnahmen)

Quelle: Firlinger, Beate: Buch der Begriffe. http://bidok.uibk.ac.at/library/firlinger-begriffe.html 

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ist eine Form der -> Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz. Die Assistenznehmer/innen sind in diesem Fall Auftraggeber. Arbeitsplatzassistent/innen übernehmen Handreichungen und Tätigkeiten, die ihr/sein Auftraggeber/in aufgrund der Behinderung nicht oder nicht so effizient ohne Hilfe ausführen kann. Wie sich diese Aufgaben konkret gestalten, richtet sich nach den Wünschen und der Anleitung der Person, die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch nimmt. Da es in Österreich auf diese Unterstützung noch keinen Rechtsanspruch gibt, gestaltet sich die Finanzierung oft äußerst schwierig und erfolgt in der Regel aus eigener Tasche.

Quelle: Firlinger, Beate: Buch der Begriffe. http://bidok.uibk.ac.at/library/firlinger-begriffe.html 

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Der Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung enthält eine Nicht-Diskrimierungsbestimmung sowie eine Staatszielbestimmung für behinderte Menschen. Folgende Sätze wurden im Jahr 1997 angefügt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten." (BGBl. I Nr.87/1997) Eine Staatszielbestimmung ist eine Art Verfassungsauftrag, die Ähnlichkeit mit Grundrechtsbestimmungen hat, sich aber dadurch unterscheidet, dass Staatszielbestimmungen keine subjektiven klagbaren Rechte gewährleisten. Folgende Frage drängt sich auf: Was geschieht, wenn der Gesetzgeber unterlässt, diese Staatszielbestimmung zu erfüllen? Nach der älteren Rechtssprechung ist die Untätigkeit des Gesetzgebers generell nicht sanktionierbar. Die neuere Judikatur hebt allerdings Regelungen auf, die einen Verfassungsauftrag, wie es z. B. der Artikel 7 ist, unvollkommen ausführen. www.service4u.at/info/VERFASS.html

Quelle: Firlinger, Beate: Buch der Begriffe. http://bidok.uibk.ac.at/library/firlinger-begriffe.html

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Arbeitgeber/innen, die 25 oder mehr Mitarbeiter/innen beschäftigen, müssen in Österreich pro 25 Arbeitnehmer/innen entweder eine Person einstellen, die den Status eines -> begünstigten Behinderten trägt, oder aber Ausgleichstaxe zahlen. Diese beträgt 2003 EURO 196,22 pro Monat pro nicht besetzter Pflichtstelle und wird von den meisten Unternehmen ohne ausreichende Ahnung, warum dieses Geld zu entrichten ist, bezahlt. Tatsächlich fließen die Mittel in einen Ausgleichstaxfonds, aus dem Förderungen für behinderte Menschen und deren Arbeitgeber/innen gewährt werden.

Quelle: Firlinger, Beate: Buch der Begriffe. http://bidok.uibk.ac.at/library/firlinger-begriffe.html 

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ist facettenreich, subtil und geschieht zumeist in guter Absicht. Als aktiver Vorgang schon schwer wahrnehmbar kann Aussonderung, wenn in Strukturen verborgen und von Institutionen ausgeführt, zur Gänze verleugnet werden. Aussonderung findet im Begriff der Eingliederung ihr Gegenteil. Über Aussonderung spricht man nicht, über Integration und Inklusion schon. Der Menschen Wohl steht schließlich im Mittelpunkt. Es wird lieber darüber gesprochen, was sein könnte und nicht darüber, was passiert, nicht darüber "was der Fall ist". Sondereinrichtungen machen Menschen zu Sonderlingen. Menschen werden ausgesucht, eingewiesen, zugewiesen, abgewiesen. Viele müssen von zu Hause weg, in ein Heim, oft für immer. Alles nur zu ihrem eigenen Wohl, versteht sich. Das Ritual der Aussonderung, das Auswählen und Klassifizieren, das "Beste wollen", das Einweisen, das Abweisen bleiben unreflektiert. Aus den Augen, aus dem Sinn. Die Welt ist eben ohne bestimmte Menschen einfach mehr in Ordnung. Oder nicht?

Quelle: Firlinger, Beate: Buch der Begriffe. http://bidok.uibk.ac.at/library/firlinger-begriffe.html 

B

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bedeutet Zugänglichkeit und Benützbarkeit von Gebäuden und Informationen für alle Menschen, egal ob sie im Rollstuhl sitzen, ob es sich um Mütter mit Kleinkindern oder Personen nicht deutscher Muttersprache handelt, ob es blinde, gehörlose, psychisch behinderte oder alte Menschen sind ...

Quelle: Firlinger, Beate: Buch der Begriffe. http://bidok.uibk.ac.at/library/firlinger-begriffe.html 

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Bei dieser von Winfried Mall entwickelten Methode der -> Unterstützten Kommunikation erfolgt die Kontaktaufnahme über den Körper. Atem, Lautäußerungen, Berührungen, Bewegungen werden aufgegriffen, widergespiegelt oder variiert.

Quelle: Firlinger, Beate: Buch der Begriffe. http://bidok.uibk.ac.at/library/firlinger-begriffe.html


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